Eintragungen im Führerschein
Die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung § 2 Abs.3 lautet: „(3) Für Eintragungen in den Führerschein stehen folgende, durch Gemeinschaftsrecht harmonisierte, Zahlencodes und Untercodes zur Verfügung:
LENKER – medizinische Gründe
01.01. Brille
01.02. Kontaktlinse(n)
01.05. Augenschutz
01.06. Brille oder Kontaktlinsen
01.07. Spezifische optische Hilfe
03.01. Prothese/Orthese der Arme
03.02. Prothese/Orthese der Beine
FAHRZEUGANPASSUNGEN
10.02. Automatische Wahl des Getriebegangs
10.04. Angepasste Schalteinrichtung
15.01. Angepasstes Kupplungspedal
15.02. Handkupplung
15.03. Automatische Kupplung
15.04. Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
20.01. Angepasstes Bremspedal
20.03. Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß
20.04. Bremspedal mit Gleitschiene
20.05. Bremspedal (Kipppedal)
20.06. Mit der Hand betätigte Bremse
20.07. Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von … N (*) (z. B.: ‚20.07(300N)‘)
20.09. Angepasste Feststellbremse
20.12. Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern
20.13. Mit dem Knie betätigte Bremse
20.14. Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage
25.01. Angepasstes Gaspedal
25.03. Gaspedal (Kipppedal)
25.04. Handgas
25.05. Mit dem Knie betätigter Gashebel
25.06. Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels
25.08. Gaspedal links
25.09. Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern
31.01. Extrasatz Parallelpedale
31.02. Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene
31.03. Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden
31.04. Bodenerhöhung
32.01. Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung
32.02. Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung
33.01. Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung
33.02. Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung
35.02. Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.03. Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.04. Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.05. Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen
40.01. Lenkung mit maximaler Kraft von … N (*) (z. B.: ‚40.01(140N)‘)
40.05.Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw.)
40.06. Angepasste Position des Lenkrads
40.09. Fußlenkung
40.11. Assistenzeinrichtung am Lenkrad
40.14. Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem
40.15. Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem
42.01. Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten
42.03. Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite
42.05. Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel
43.01. Höhe des Führersitzes für normale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen
43.02. Der Körperform angepasster Sitz
43.03. Führersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität
43.04. Führersitz mit Armlehne
43.06. Angepasster Sicherheitsgurt
43.07. Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität
44.01.Einzeln gesteuerte Bremsen
44.02. Angepasste Vorderradbremse
44.03. Angepasste Hinterradbremse
44.04. Angepasste Beschleunigungsvorrichtung
44.08. Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen
44.09. Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse … N (*) (z. B. ‚44.09(140N)‘)
44.10. Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse … N (*) (z. B. ‚44.10(240N)‘)
44.11. Angepasste Fußraste
44.12. Angepasster Handgriff
In Kombination mit den Codes 01 bis 44 für eine weitere Präzisierung verwendete Buchstaben:
a links
b rechts
c Hand
d Fuß
e Mitte
f Arm
g Daumen
CODES MIT BEGRENZTER VERWENDUNG
ANGABEN FÜR BEHÖRDLICHE ZWECKE
79.01.Beschränkung auf zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02. Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse AM
79.03. Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge
79.04. Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von 750 kg
79.05. Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06. Fahrzeuge der Klasse BE, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt
ZAHLENCODES MIT AUSSCHLIESSLICHER GELTUNG FÜR ÖSTERREICH
110. 01. Erste Verlängerung der Probezeit bis (TT.MM.JJJJ)
110. 02. Zweite Verlängerung der Probezeit bis (TT.MM.JJJJ)
110. 03. Dritte Verlängerung der Probezeit bis (TT.MM.JJJJ)